Präventionskonzept

Unser Jugend- und Gesundheitsschutzkonzept gemäß § 23 Absatz 6 Konsumcannabisgesetz (KCanG).

a) Kinder- und Jugendschutz

1. Wie wird in der Anbauvereinigung (z.B. durch Beschilderung, im Mitgliedsantrag, in Broschüren etc.) auf die Vorschriften des KCanG zum Kinder- und Jugendschutz hingewiesen (z.B. Zutritt ab 18 Jahren, Erwerb, Besitz und Anbau unter 18 Jahren verboten, keine Weitergabe von Cannabis an Minderjährige und Nicht-Mitglieder)?

Unsere Anbauvereinigung setzt eine Vielzahl von Maßnahmen um, um den Vorschriften des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) zum Kinder- und Jugendschutz gerecht zu werden. Diese Maßnahmen orientieren sich an Ihren vorgeschlagenen Punkten und werden durch weitere gezielte Schritte ergänzt.

Beschilderung und visuelle Hinweise: Am Eingang wird ein deutlich sichtbares Schild mit der Aufschrift ‚Zutritt nur für Mitglieder ab 21 Jahren‘ angebracht. In den Räumlichkeiten werden Aushänge mit den wichtigsten Jugendschutzbestimmungen des KCanG sichtbar platziert.

Digitale Maßnahmen: Auf der Website erscheint ein Pop-up zur Altersverifikation, das den Zutritt auf Personen über 18 Jahre beschränkt. Zudem planen wir eine detaillierte Informationsseite zum Thema Jugendschutz auf der Vereins-Website. Im E-Mail-Newsletter für Mitglieder planen wir regelmäßig an die geltenden Jugendschutzbestimmungen zu erinnern.

Mitgliedsantrag und Aufnahmeprozess: Bereits im Mitgliedsantrag wird explizit auf die Jugendschutzbestimmungen hingewiesen. Jedes Mitglied muss diese zur Kenntnis nehmen und sich zur Einhaltung verpflichten. Beim Onboarding neuer Mitglieder planen wir eine persönliche Ansprache, bei der entsprechendes Informationsmaterial ausgehändigt wird.

Informationsmaterialien: Im Aufenthaltsbereich werden wir Broschüren zum Thema Jugendschutz zur Verfügung stellen. Darüber hinaus planen wir die Verteilung von Flyern mit einer kompakten Übersicht der wichtigsten Bestimmungen zur Mitnahme. Zudem werden wir an verschiedenen Stellen QR-Codes anbringen, die zu detaillierten Online-Informationen führen.

Schulungen und Sensibilisierung: Wir werden regelmäßige Schulungen für alle aktiven Mitglieder zum Thema Jugendschutz durchführen. Außerdem werden wir bei der Cannabisausgabe die Mitglieder persönlich ansprechen, um sie insbesondere auf das Weitergabeverbot hinzuweisen.

2. Wie wird der Zutritt nur für Erwachsene ab 18 Jahren kontrolliert?

Unsere Anbauvereinigung setzt ein mehrstufiges Kontrollsystem ein, um sicherzustellen, dass nur Erwachsene Mitglieder Zutritt erhalten:

• 1. Intelligentes Zugangssystem:
• Ein elektronisches Türschloss mit Codeeingabe kontrolliert den Zugang zu den Räumlichkeiten.
• Nur registrierte volljährige Mitglieder erhalten einen individuellen Zugangscode.
• 2. Terminbuchungssystem:
• Mitglieder müssen vorab einen Termin buchen.
• Bei der Buchung wird das Alter nochmals überprüft.
• Mit der Terminbestätigung erhalten sie einen temporären Zugangscode.
• 3. Visuelle Hinweise:
• Am Eingang und in den Räumlichkeiten sind deutlich sichtbare Hinweisschilder angebracht, die auf den Zutritt nur für Personen ab 18 Jahren hinweisen.
• 4. Beschränkter Schlüsselzugang:
• Außerhalb der regulären Öffnungszeiten haben nur Vorstandsmitglieder Zugang mittels physischer Schlüssel.
• Dies gewährleistet eine zusätzliche Kontrollebene.
• 5. Videoüberwachung:
• Eine Kameraüberwachung des Eingangsbereichs dient als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme.
• Sie ermöglicht die nachträgliche Überprüfung von Zutritten und dient der Abschreckung von Missbrauchsversuchen.
• 6. Stichprobenartige Ausweiskontrollen:
• Bei Verdacht auf Missbrauch des Zugangssystems werden stichprobenartig Ausweiskontrollen durchgeführt.

Durch die Kombination dieser Maßnahmen stellen wir sicher, dass der Zutritt zu unserer Anbauvereinigung ausschließlich Erwachsenen vorbehalten bleibt und somit den gesetzlichen Anforderungen zum Jugendschutz entspricht.

3. Wie wird überprüft, dass das allgemeine Werbe- und Sponsoringverbot für Cannabis und Anbauvereinigungen (auch im Hinblick auf Social Media) eingehalten wird?

Social-Media-Profile werden nur zur internen Kommunikation genutzt und enthalten keine werbenden Inhalte. Es erfolgt keine bezahlte Werbung und der öffentliche Zugang zu diesen Profilen ist eingeschränkt. Die Social Media Profile sind ausschließlich zur internen Kommunikation mit und für Mitglieder freigegeben und enthalten keine werbenden Inhalte. Die Profile sind auf private Modus gestellt und nur für Mitglieder zugänglich und dient zu vereinsinterne Zwecken und Informationsaustausch. Der Verein verzichtet auf jegliche Art von Werbung, sowohl auf dem Vereinsgelände als auch außerhalb. Wir stellen sicher, dass Schilder und Hinweise nur sachliche Informationen enthalten und keine werbenden Inhalte.

4. Ist bei der Auswahl der Standorte der Anbauvereinigung der Mindestabstand von 200 Metern zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Kinderspielplätzen eingehalten worden?

Ja, dies wurde beachtet. Der 200-Meter-Mindestabstand wurde für alle Standorte geprüft und gegenüber der Erlaubnisbehörde mit Kartenmaterial dokumentiert. Die genauen Standortangaben und Karten veröffentlichen wir aus Sicherheitsgründen nicht online.

5. Durch welche Schutzmaßnahmen sind die Immobilien und Anbauflächen der Anbauvereinigung vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche sowie Dritter gesichert (z.B. einbruchsichere Türen und Fenster, Umzäunungen von Anbauflächen, Alarmanlagen)? Durch welche Maßnahmen sind Anbauflächen und Gewächshäuser gegen eine Einsicht von außen geschützt?

Unsere Anbauvereinigung setzt ein mehrstufiges Sicherheitskonzept um, um den Zugriff durch Unbefugte sowie die Einsichtnahme von außen zu verhindern:

• 1. Geschlossener Indoor-Anbau:
• Der gesamte Cannabisanbau erfolgt ausschließlich in geschlossenen Innenräumen, was bereits eine erste Barriere gegen unbefugten Zugriff und Einsicht darstellt.
• 2. Sichtschutzmaßnahmen:
• Alle Fenster der Anbauräumlichkeiten werden mit speziellem Sichtschutz ausgestattet, um jegliche Einsicht von außen zu unterbinden.
• 3. Einbruchsichere Bausubstanz:
• Es ist die Installation neuer einbruchsicherer Türen und Fenster geplant, um die physische Sicherheit der Räumlichkeiten zu erhöhen.
• Der Zugang zum Anbaubereich wird auf eine einzige, besonders gesicherte Tür beschränkt, was die Kontrolle des Zugangs erleichtert.
• 4. Elektronische Sicherheitssysteme:
• Die Installation eines umfassenden Alarmsystems ist in Planung, um unbefugte Zutritte sofort zu erkennen und zu melden.
• Zusätzlich wird eine permanente Videoüberwachung der gesamten Vereinsflächen implementiert, unter strikter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze.
• 5. Zugangskontrolle:
• Der Zutritt zu den Anbaubereichen wird streng reguliert und ist nur autorisierten Personen gestattet.
• 6. Regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen:
• Es werden routinemäßige Inspektionen der Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt, um deren Wirksamkeit zu gewährleisten und bei Bedarf Verbesserungen vorzunehmen.

Durch diese umfassenden und sich ergänzenden Maßnahmen stellen wir sicher, dass unsere Anbauflächen und -räumlichkeiten bestmöglich vor dem Zugriff durch Unbefugte geschützt und gegen Einsicht von außen abgeschirmt sind. Die Kombination aus baulichen, elektronischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen schafft ein robustes Schutzkonzept, das den hohen Anforderungen an den Jugendschutz und die allgemeine Sicherheit gerecht wird.

6. Wurde auf auffällige oder werbende Beschilderungen an Immobilien, Anbauflächen und Gewächshäusern der Anbauvereinigung verzichtet?

Ja, es wurde auf auffällige oder werbende Beschilderungen verzichtet.

Es wird lediglich ein neutrales Klingelschild angebracht, das keine weiteren auffälligen Hinweise enthält. Damit wird sichergestellt, dass die Räumlichkeiten der Anbauvereinigung von außen nicht als solche erkennbar sind und keine unerwünschte Aufmerksamkeit erregen. Diese zurückhaltende Kennzeichnung dient dem Schutz der Privatsphäre der Mitglieder sowie der Vermeidung einer möglichen Anziehungswirkung auf Unbefugte, insbesondere Minderjährige. Die neutrale Gestaltung entspricht den Vorgaben des Gesetzgebers zur diskreten Ausgestaltung von Cannabis-Anbauvereinigungen im öffentlichen Raum.

7. Welche Maßnahmen/Konzepte gibt es in der Anbauvereinigung, anhand derer Mitglieder agieren,wenn es Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wohls von Kindern und Jugendlichen gibt? Mit welchem örtlichen Träger der Jugendhilfe besteht Kontakt und wird im Bedarfsfall kooperiert?

In unserer Anbauvereinigung haben wir ein mehrstufiges Konzept zum Schutz des Kindeswohls implementiert:

• 1. Präventive Maßnahmen:
• Unser Club ist selbstverständlich grundsätzlich für Kinder und Jugendliche absolut tabu. Dies wird durch strenge Zugangskontrollen und Altersüberprüfungen sichergestellt.
• Alle Mitglieder werden bei Beitritt und regelmäßig über das absolute Verbot der Weitergabe von Cannabis an Minderjährige aufgeklärt.
• Es wird geplant, Informationsmaterialien und Veranstaltungen zum verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis in Haushalten mit Kindern bereitzustellen.
• 2. Maßnahmen bei Verdacht auf Weitergabe an Minderjährige:
• Sofortige Untersuchung des Vorfalls durch den Vorstand
• Befragung des betreffenden Mitglieds und möglicher Zeugen
• Bei Bestätigung: Unverzüglicher Ausschluss aus dem Verein und Meldung an die zuständigen Behörden
• Überprüfung und gegebenenfalls Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen
• 3. Maßnahmen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung durch Eltern, die bei uns Mitglieder sind:
• Sensibilisierung aller Mitglieder für Anzeichen problematischen Konsumverhaltens
• Vertrauliche Gesprächsangebote durch geschulten Präventionsbeauftragten
• Bei Verdachtsfällen: Beratung mit Fachstellen zur Einschätzung der Situation
• Vermittlung von Hilfsangeboten an betroffene Eltern
• In schwerwiegenden Fällen: Einschaltung des Jugendamtes unter Beachtung des Datenschutzes
• 4. Kooperation mit örtlichen Trägern der Jugendhilfe:

Wir planen folgende Kontakte zu Trägern aufzunehmen und werden eine Kooperationsbereitschaft im Bedarfsfall vereinbaren:

Potsdam-Mittelmark (Weitergabestelle):

• Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Potsdam-Mittelmark e.V.
• Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Potsdam/Zauch-Belzig e.V.
• Diakonisches Werk Potsdam e.V.
• Jugendförderverein Teltow-Fläming e.V.
• Stiftung SPI - Niederlassung Brandenburg Süd-West

Region der Anbaufläche:

• AWO Bezirksverband Ostprignitz-Ruppin e.V.
• Diakonisches Werk Ostprignitz-Ruppin e.V.
• Jugendhilfe und Sozialarbeit e.V. Fürstenberg/Havel
• Outlaw gGmbH - Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe (Niederlassung Brandenburg)

Im Falle einer vermuteten Kindeswohlgefährdung wird umgehend mit einem dieser Träger Kontakt aufgenommen, um eine professionelle Einschätzung der Situation zu erhalten und geeignete Maßnahmen einzuleiten. Dabei steht der Schutz der betroffenen Kinder und Jugendlichen immer an erster Stelle.

Durch dieses umfassende Konzept und die etablierten Kooperationen stellen wir sicher, dass wir im Falle einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls schnell und professionell handeln können.

8. Durch welche Maßnahmen wird sichergestellt, dass keine Weitergabe von Cannabis an Kinder oder Jugendliche erfolgt?

Um sicherzustellen, dass keine Weitergabe von Cannabis an Kinder oder Jugendliche erfolgt, setzt unsere Anbauvereinigung ein mehrstufiges Kontroll- und Präventionssystem um:

• 1. Strenge Alterskontrolle bei Mitgliedschaft:

1. Bei jedem Mitgliedsantrag wird das Alter durch Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments überprüft.

2. Nur Personen ab 18 Jahren können laut Satzung Mitglied werden.

• 2. Mehrfache Kontrolle bei jeder Cannabisausgabe:

1. Bei jeder Weitergabe von Cannabis wird eine dreifache Überprüfung durchgeführt:

1. Erneute Kontrolle des Ausweisdokuments

2. Verifizierung des aktiven Mitgliedsstatus

3. Optischer Abgleich, ob die Person mit dem Ausweisfoto übereinstimmt

• 3. Zutrittskontrolle zur Ausgabestelle:

1. Der Zutritt zur Cannabisausgabestelle ist ausschließlich Vereinsmitgliedern vorbehalten.

2. Dies verhindert, dass Unbefugte oder Minderjährige Zugang erhalten.

• 4. Sensibilisierung und Schulung der Mitglieder:
• 1. Alle Mitglieder werden regelmäßig darüber aufgeklärt und sensibilisiert, dass die Weitergabe von Cannabis an Minderjährige strikt verboten ist. Dies geschieht durch:

1. Informationen beim Eintritt in die Vereinigung

2. Regelmäßige Erinnerungen in Mitgliederversammlungen

3. Aushänge in den Vereinsräumlichkeiten

• 5. Klare Konsequenzen bei Verstößen:

1. Wir planen deutliche Konsequenzen für Mitglieder, die gegen das Weitergabeverbot an Minderjährige verstoßen, bis hin zum Vereinsausschluss und einer Strafanzeige

• 6. Kooperation mit lokalen Behörden:

1. Enge Zusammenarbeit mit örtlichen Jugendschutzbeauftragten und Ordnungsbehörden zur kontinuierlichen Verbesserung der Schutzmaßnahmen.

• 7. Regelmäßige Überprüfung und Anpassung:

1. Die Maßnahmen werden in regelmäßigen Abständen auf ihre Wirksamkeit überprüft und bei Bedarf angepasst oder erweitert.

Durch diese umfassenden und ineinandergreifenden Maßnahmen stellen wir sicher, dass der Jugendschutz in unserer Anbauvereinigung höchste Priorität hat und eine Weitergabe von Cannabis an Minderjährige bestmöglich verhindert wird.

b) Gesundheitsschutz und Suchtprävention

9. Wie wird in der Anbauvereinigung sichergestellt, dass die besonderen Bestimmungen für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren (THC-Wert max. 10 %, Weitergabemenge max. 30 g/Monat) beachtet werden?

Obwohl unsere derzeitige Satzung ein Mindestalter von 18 Jahren für die Mitgliedschaft festlegt, haben wir entschieden, zunächst ausschließlich Personen ab 21 Jahren in den Verein aufzunehmen. Dieser Ansatz ermöglicht es uns, die komplexen gesetzlichen Anforderungen für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren zu umgehen, insbesondere die Begrenzungen bezüglich des maximalen THC-Gehalts von 10 % und der Weitergabemenge von maximal 30 Gramm pro Monat.

Durch die Beschränkung auf Mitglieder über 21 Jahren können wir sicherstellen, dass wir alle gesetzlichen Vorschriften vollständig einhalten und gleichzeitig administrative Prozesse vereinfachen.

Wir behalten uns vor, die Satzung zu einem späteren Zeitpunkt zu überarbeiten und gegebenenfalls Maßnahmen zu implementieren, die es ermöglichen, die besonderen Bestimmungen für jüngere Mitglieder ordnungsgemäß zu berücksichtigen.

10. Wie wird dokumentiert, dass die je Person vorgegebenen Weitergabemengen für Cannabis, Samen und Stecklinge eingehalten werden? Wie werden die sonstigen Dokumentations- und Mitteilungspflichten zu Anbau-, Transport- und Bestandsmengen in der Anbauvereinigung sowie gegenüber den Behörden wahrgenommen (z.B. spezielle Software, Zuständigkeiten in der Anbauvereinigung)? Ist sichergestellt, dass weitergegebenes Cannabis und Vermehrungsmaterial zurückverfolgt werden kann?

Zur Dokumentation und Einhaltung der vorgegebenen Weitergabemengen sowie zur Erfüllung der sonstigen Dokumentations- und Mitteilungspflichten plant unsere Anbauvereinigung den Einsatz der speziell für Cannabis-Anbauvereinigungen entwickelten Software 420cloud.

Diese Software ermöglicht:

• Die genaue Erfassung und Kontrolle der Weitergabemengen pro Mitglied, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Limits für Cannabis, Samen und Stecklinge.
• Eine lückenlose Dokumentation von Anbau-, Transport- und Bestandsmengen.
• Die Erstellung der erforderlichen Berichte für Behörden.
• Eine Rückverfolgbarkeit des weitergegebenen Cannabis und Vermehrungsmaterials durch eindeutige Chargennummern.

Die Verantwortung für die korrekte Nutzung und Pflege des Systems liegt beim Vorstand der Anbauvereinigung. Dieser benennt zudem konkrete Personen, die für die Eingabe der Daten und die Erstellung der Berichte zuständig sind.

Durch regelmäßige interne Kontrollen und Abgleiche stellen wir sicher, dass die Daten im System stets aktuell und korrekt sind. Die Software unterstützt uns dabei, alle gesetzlichen Vorgaben bezüglich Dokumentation und Rückverfolgbarkeit einzuhalten und transparent gegenüber den Behörden zu berichten.

11. Wie wird sichergestellt, dass die in der Erlaubnis festgelegten jährlichen Anbau- und Weitergabemengen für die Deckung des Eigenbedarfs der Mitglieder eingehalten werden?

Um sicherzustellen, dass die in der Erlaubnis festgelegten jährlichen Anbau- und Weitergabemengen für die Deckung des Eigenbedarfs der Mitglieder eingehalten werden, plant unsere Anbauvereinigung folgende Maßnahmen:

• 1. Bedarfsermittlung bei Mitgliedsantrag:

1. Bei der Beantragung der Mitgliedschaft werden die prognostizierten Abnahmemengen für Blüten und Haschisch von jedem Mitglied abgefragt.

2. Dies erfolgt über die Track-and-Trace-Software 420cloud im Rahmen des Antragsprozesses.

• 2. Digitale Erfassung und Kontrolle:

1. Alle tatsächlich angebauten Cannabismengen werden in Echtzeit im 420cloud-System erfasst.

• 3. Dynamische Bedarfsplanung:

1. Bei der Anbauplanung wird der Bedarf zukünftiger Mitglieder einkalkuliert, die im Laufe eines 4-monatigen Erntezyklus noch dazukommen könnten.

2. Dies gewährleistet eine flexible Anpassung an Mitgliederzuwächse ohne Überschreitung der Gesamtmenge.

• 4. Regelmäßige Überprüfung und Anpassung:

1. Die tatsächlichen Abnahmemengen der Mitglieder werden kontinuierlich mit den prognostizierten Mengen abgeglichen.

2. Bei Abweichungen erfolgt eine Anpassung der Anbauplanung für zukünftige Zyklen.

• 5. Strikte Mengenkontrolle bei der Ausgabe:

1. Bei jeder Cannabisausgabe wird die abgegebene Menge digital erfasst und mit den erlaubten individuellen und Gesamtmengen abgeglichen.

2. Das System verhindert automatisch eine Überschreitung der zulässigen Mengen.

• 6. Transparente Berichterstattung:

1. Regelmäßige Berichte über angebaute und ausgegebene Mengen werden erstellt und den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt.

Durch diese Kombination aus digitaler Erfassung, dynamischer Planung und strikter Kontrolle stellen wir sicher, dass die erlaubten Anbau- und Weitergabemengen jederzeit eingehalten und transparent dokumentiert werden.

12. Durch welche Maßnahmen wird gewährleistet, dass keine Weitergabe von Cannabis an Nicht- Mitglieder erfolgt?

Um sicherzustellen, dass keine Weitergabe von Cannabis an Nicht-Mitglieder erfolgt, setzt unsere Anbauvereinigung folgende Maßnahmen um:

• 1. Strenge Kontrolle des Mitgliedsstatus bei jeder Cannabisausgabe:

1. Bei jeder Weitergabe von Cannabis wird eine gründliche Überprüfung des Mitgliedsstatus durchgeführt.

2. Dies beinhaltet die Vorlage eines gültigen Mitgliedsausweises und den Abgleich mit der aktuellen Mitgliederdatenbank.

3. Zusätzlich erfolgt eine visuelle Überprüfung, ob die Person mit dem Foto auf dem Mitgliedsausweis übereinstimmt.

• 2. Sensibilisierung und Schulung der Mitglieder:

1. Alle Mitglieder werden regelmäßig über das strikte Verbot der Weitergabe von Cannabis an Nicht-Mitglieder informiert und sensibilisiert.

• 2. Dies geschieht durch:

1. Ausführliche Aufklärung beim Eintritt in die Vereinigung

2. Regelmäßige Erinnerungen in Mitgliederversammlungen

3. Aushänge in den Vereinsräumlichkeiten

4. Hinweise in der Vereinssatzung und im Mitgliederhandbuch

• 3. Technische Zugangskontrolle:

1. Installation eines intelligenten Türschlosssystems, das nur Mitgliedern Zugang zu den Räumlichkeiten der Anbauvereinigung gewährt.

2. Das System protokolliert automatisch, wer wann die Räumlichkeiten betritt, was eine zusätzliche Kontrollebene schafft.

• 4. Räumliche Trennung der Ausgabestelle:

1. Die Cannabisausgabe erfolgt in einem separaten, nur für Mitglieder zugänglichen Bereich.

2. Dies verhindert, dass Nicht-Mitglieder versehentlich oder absichtlich Zugang zur Ausgabestelle erhalten.

• 5. Dokumentation der Ausgabe:

1. Jede Cannabisausgabe wird detailliert dokumentiert, einschließlich Mitgliedsnummer, Datum und Menge.

2. Dies ermöglicht eine lückenlose Nachverfolgung und erleichtert die Aufdeckung möglicher Unregelmäßigkeiten.

• 6. Klare Konsequenzen bei Verstößen:

1. In der Vereinssatzung sind deutliche Konsequenzen für Mitglieder festgelegt, die gegen das Weitergabeverbot an Nicht-Mitglieder verstoßen, bis hin zum Vereinsausschluss.

2. Diese Regelungen werden allen Mitgliedern bei Eintritt und regelmäßig kommuniziert.

• 7. Regelmäßige Schulungen für Ausgabepersonen:

1. Mitglieder, die mit der Cannabisausgabe betraut sind, erhalten regelmäßige Schulungen zur korrekten Überprüfung des Mitgliedsstatus und zur Erkennung möglicher Verstöße.

• 8. Stichprobenartige Kontrollen:

1. Die Vereinsleitung führt in unregelmäßigen Abständen stichprobenartige Kontrollen der Ausgabeprozesse durch, um die Einhaltung aller Vorschriften sicherzustellen.

Durch diese umfassenden und ineinandergreifenden Maßnahmen stellen wir sicher, dass die Weitergabe von Cannabis ausschließlich an berechtigte Mitglieder erfolgt und ein Missbrauch bestmöglich verhindert wird.

14. Sind alle Verpackungen neutral gestaltet? Wird bei jeder Weitergabe ein Informationszettel mit ausreichenden Hinweisen insbesondere zu gesundheitlichen Risiken, THC/CBD-Gehalt, Dosierung und Anwendung ausgehändigt?

Ja, wir stellen sicher, dass alle Verpackungen neutral gestaltet sind und bei jeder Weitergabe ausreichende Informationen zu gesundheitlichen Risiken, THC/CBD-Gehalt, Dosierung und Anwendung ausgehändigt werden.

Dies setzen wir wie folgt um:

• Neutrale Verpackung:
• Wir verwenden ausschließlich neutrale, nicht-werbende Beutel ("Baggies") für die Weitergabe von Cannabis an unsere Mitglieder.
• Produktspezifische Informationen:
• Jede Weitergabe wird von einem neutralen Info-Blatt begleitet, das alle nach §21 Abs. 2 KCanG erforderlichen Informationen enthält:
• a) Gewicht in Gramm
• b) Erntedatum
• c) Mindesthaltbarkeitsdatum
• d) Sorte
• e) Durchschnittlicher THC-Gehalt in Prozent
• f) Durchschnittlicher CBD-Gehalt in Prozent
• Umfassende Gesundheitsinformationen:
• Zusätzlich händigen wir bei jeder Weitergabe das offizielle Infoblatt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) für Mitglieder von Cannabis-Anbauvereinigungen aus. Dieses Infoblatt enthält die nach §21 Abs. 3 KCanG erforderlichen Informationen
• Regelmäßige Aktualisierung:
• Wir überprüfen regelmäßig, ob unsere Informationsmaterialien auf dem neuesten Stand sind und aktualisieren sie bei Bedarf

Durch diese Maßnahmen stellen wir sicher, dass unsere Mitglieder bei jeder Weitergabe umfassend über das Produkt, dessen Anwendung und die damit verbundenen Risiken informiert werden, was einen wesentlichen Beitrag zum Gesundheitsschutz darstellt.

15. Wie wird die Einhaltung der Qualitätsvorschriften für den Anbau sichergestellt?

Siehe hierzu unser “Konzept zur Qualitätssicherung des für den Eigenkonsum bestimmtem Cannabis für die Anbauvereinigung Wunderblüte Westbrandenburg e.V.”

16. Mit welchen Maßnahmen wird sichergestellt, dass Beschäftigte und Dritte, die nicht mit dem Anbau unmittelbar verbundene Tätigkeiten für die Anbauvereinigung wahrnehmen, die gesetzlichen Vorgaben für den Gesundheits- und Jugendschutz einhalten?

Um sicherzustellen, dass Beschäftigte und Dritte, die nicht unmittelbar mit dem Anbau verbundene Tätigkeiten für die Anbauvereinigung wahrnehmen, die gesetzlichen Vorgaben für den Gesundheits- und Jugendschutz einhalten, setzen wir folgende Maßnahmen um:

• 1. Räumliche Trennung:

1. Die Anbauflächen sind strikt von den Bereichen für Weitergabe und sonstige Tätigkeiten getrennt.

2. Der Zutritt zu den Anbauflächen ist ausschließlich für Personen gestattet, die direkt mit dem Anbau betraut sind.

• 2. Zugangskontrolle:

1. Ein elektronisches Zugangssystem stellt sicher, dass nur autorisierte Personen die Anbaubereiche betreten können.

2. Für alle anderen Bereiche gelten separate Zugangsberechtigungen.

• 3. Sichtbare Hinweise:

1. In allen Bereichen der Anbauvereinigung sind deutlich sichtbare Hinweisschilder zu den geltenden Gesundheits- und Jugendschutzbestimmungen angebracht.

• 4. Regelmäßige Kontrollen:

1. Der Vorstand führt in regelmäßigen Abständen unangekündigte Kontrollen durch, um die Einhaltung der Vorgaben zu überprüfen.

• 5. Dokumentation:

1. Alle Maßnahmen und Kontrollen werden sorgfältig dokumentiert, um die Einhaltung der Vorgaben nachweisen zu können.

• 6. Konsequenzen bei Verstößen:

1. Es gibt klar definierte Konsequenzen für Verstöße gegen die Gesundheits- und Jugendschutzbestimmungen, die allen Beteiligten bekannt sind.

Durch diese umfassenden Maßnahmen stellen wir sicher, dass alle in der Anbauvereinigung tätigen Personen, unabhängig von ihrer konkreten Aufgabe, die gesetzlichen Vorgaben für den Gesundheits- und Jugendschutz kennen und einhalten.

17. Wie werden nicht weitergabefähiges Cannabis, Samen oder Stecklinge vernichtet (z.B. bei Schimmelbefall, Pestizidrückständen)?

Die sichere und rechtskonforme Vernichtung von nicht weitergabefähigem Cannabis-Material ist für uns von zentraler Bedeutung. Dadurch stellen wir sicher, dass wir sowohl den gesetzlichen Anforderungen entsprechen als auch das Risiko einer missbräuchlichen Nutzung minimieren. Zum nicht weitergabe fähigem Material zählen unter anderem Überproduktion von Cannabis, überschüssige oder nicht nutzbare Pflanzenreste, verschimmeltes oder anderweitig kontaminiertes Cannabis, sowie Abfälle aus der Produktion und Verarbeitung.

Wir haben verschiedene Lösungsansätze zur Vernichtung entwickelt und werden je nach Menge, Art des Materials, Jahreszeit, Kosten und gesetzlicher Konformität zwischen diesen Optionen wählen:

Kooperation mit spezialisierten Entsorgungsunternehmen:

• Wir werden mit einem zertifizierten Entsorgungsunternehmen, die auf die sichere Vernichtung von Betäubungsmitteln spezialisiert sind, kooperieren und regelmäßige Abholtermine vereinbaren, wobei das Material sicher verpackt und dokumentiert übergeben wird. Diese Firma verfügt über die notwendigen Genehmigungen und kann somit die Vernichtung von Cannabis-Materialien unter strengen Sicherheitsvorkehrungen durchführen und eine Vernichtungserklärung als Nachweis vorlegen.

Anwendung von Thermischen Verfahren:

• Eine weitere Möglichkeit ist die thermische Vernichtung des Materials durch kontrolliertes Verbrennen. Dies könnte entweder in einer speziell gesicherten Verbrennungsanlage erfolgen, die über die entsprechenden Genehmigungen verfügt, oder in einer mobilen Verbrennungsanlage, die direkt vor Ort aufgestellt werden kann. Dabei wird das Material unter hohen Temperaturen verbrannt, sodass keinerlei wirksame Bestandteile zurückbleiben. Die Asche kann anschließend sicher entsorgt werden.

Zerstörung durch chemische Prozesse:

• Wir beauftagen eine spezialisierte Firma, die das chemische Vernichtungsverfahren anbietet, bei denen die Pflanzenreste durch spezielle Lösungen neutralisiert und unbrauchbar gemacht werden. Dieser Prozess kann sicherstellen, dass das Material keinerlei psychoaktive Substanzen mehr enthält und anschließend als ungefährlicher Abfall entsorgt werden kann.

Methoden des Zolls und der Polizei:

• Der Zoll und andere staatliche Behörden vernichten beschlagnahmte Betäubungsmittel ebenfalls durch zertifizierte Entsorgungsunternehmen oder in speziellen Verbrennungsanlagen. Wir informieren uns aktuell über lokale Möglichkeiten und Verfahren bei den zuständigen Behörden, um deren Expertise in Anspruch zu nehmen.

Sicherheitsversiegelung und Lagerung zur späteren Vernichtung:

• Das Material wird sicher versiegelt und gelagert, bis es zu einem späteren Zeitpunkt vernichtet wird, wenn die entsprechende Menge oder Gelegenheit dafür vorhanden ist. Wir garantieren eine sichere Lagerbedingungen und eine ordnungsgemäße Verwaltung, um Missbrauch oder andere Risiken zu verhindern.

Sicherheitsvorkehrungen und Dokumentation:

Unabhängig von der gewählten Vernichtungsmethode haben wir strenge Sicherheitsvorkehrungen getroffen, um den Zugriff unbefugter Personen zu verhindern. Die Vernichtung wird immer unter Aufsicht eines autorisierten Mitglieds des Wunderblüte Westbrandenburg e.V. und gegebenenfalls in Anwesenheit eines externen Prüfers erfolgen.

Jeder Vernichtungsvorgang wird lückenlos dokumentiert, inklusive der Art und Menge des vernichteten Materials, der Methode der Vernichtung, des Datums und der Unterschriften der verantwortlichen Personen.

Wir werden regelmäßig alle beteiligten Personen im Umgang mit der Vernichtung von Cannabis-Materialien schulen und ständig einen Informationenaustausch vereinbaren, damit die rechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen eingehalten werden.

Durch die Kombination dieser Maßnahmen kann der Wunderblüte Westbrandenburg e.V. sicherstellen, dass nicht weitergabefähiges Cannabis-Material sicher, effektiv und rechtskonform vernichtet wird, was zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und zur Minimierung von Risiken beiträgt.

18. Wie werden die Informationen zu Beratungs- und Behandlungsstellen für Konsumierende (z. B. das Informationsblatt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) angeboten/verbreitet? Werden darüber hinaus weiterführende Informationen/Veranstaltungen/Gespräche zu Suchtprävention,risikoreduziertem Konsum und Cannabiskonsum im Straßenverkehr angeboten?

Unsere Anbauvereinigung setzt verschiedene Maßnahmen um, um Informationen zu Beratungs- und Behandlungsstellen sowie weiterführende Informationen zu Suchtprävention, risikoreduziertem Konsum und Cannabiskonsum im Straßenverkehr zu verbreiten:

• Regelmäßige Informationsveranstaltungen:
• Wir organisieren regelmäßig Events sowohl vor Ort als auch digital, bei denen Informationen zu Beratungs- und Behandlungsmöglichkeiten sowie zu Themen der Suchtprävention vermittelt werden.
• Visuelle Informationsvermittlung:
• In den Räumlichkeiten der Anbau- und Weitergabestelle werden wir Plakate anbringen, die wichtige Informationen zu Beratungsstellen, risikoreduziertem Konsum und den Gefahren des Cannabiskonsums im Straßenverkehr präsentieren.
• Digitale Informationsplattform:
• Wir planen die Einrichtung einer Online-Informationsseite speziell für unsere Mitglieder.
• Diese Seite wird umfassende Informationen zu Suchtprävention, Risikominimierung beim Konsum und rechtlichen Aspekten (insbesondere im Hinblick auf den Straßenverkehr) bereitstellen.
• Zudem werden dort Kontaktdaten und Links zu lokalen und überregionalen Beratungs- und Behandlungsstellen leicht zugänglich sein.
• Persönliche Beratung:
• Unser Präventionsbeauftragter steht für individuelle Gespräche zur Verfügung, um Fragen zu klären und bei Bedarf an professionelle Beratungsstellen weiterzuvermitteln.
• Informationsmaterialien zum Mitnehmen:
• An der Ausgabestelle und im Aufenthaltsbereich legen wir Broschüren und Flyer aus, die Mitglieder mitnehmen können.
• Diese Materialien umfassen das Informationsblatt der BZgA sowie weitere Informationen zu risikoarmem Konsum und Verkehrssicherheit.
• Thematische Schwerpunkte:
• Wir setzen regelmäßig thematische Schwerpunkte, z.B. "Sicher im Straßenverkehr" oder "Risikominimierung beim Cannabiskonsum", und bieten dazu vertiefende Informationen und Gesprächsangebote an.

Durch diese vielfältigen und sich ergänzenden Maßnahmen stellen wir sicher, dass unsere Mitglieder umfassend und kontinuierlich über Hilfsangebote, Suchtprävention und verantwortungsvollen Konsum informiert werden. Wir evaluieren und aktualisieren unsere Informationsstrategien regelmäßig, um ihre Wirksamkeit zu gewährleisten und auf neue Entwicklungen reagieren zu können.

19. Wie wird in der Anbauvereinigung auf die Konsumverbote aufmerksam gemacht? Welche Maßnahmen werden ergriffen, wenn diese nicht eingehalten werden (z. B. bei unerlaubtem Konsum in der Anbauvereinigung oder in Sichtweite)?

In unserer Anbauvereinigung setzen wir verschiedene Maßnahmen um, um auf die Konsumverbote aufmerksam zu machen und deren Einhaltung sicherzustellen:

• 1. Visuelle Hinweise:

1. Deutlich sichtbare Schilder und Plakate werden an strategischen Punkten in der Anbauvereinigung angebracht, die auf die geltenden Konsumverbote hinweisen.

2. Diese Hinweise informieren klar über die Orte, an denen der Konsum nicht erlaubt ist, einschließlich der Räumlichkeiten der Anbauvereinigung und in Sichtweite der Einrichtung.

• 2. Sensibilisierung der Mitglieder:

1. Bei der Aufnahme neuer Mitglieder werden die Konsumverbote ausführlich erklärt und in der Mitgliedsvereinbarung schriftlich festgehalten.

2. Regelmäßige Erinnerungen an die Konsumverbote erfolgen z.Bsp. in Mitgliederversammlungen und Newslettern.

3. Der Präventionsbeauftragte führt Informationsveranstaltungen durch, um das Bewusstsein für die Wichtigkeit der Einhaltung dieser Regeln zu schärfen.

• 3. Klare Konsequenzen bei Verstößen:
• 1. Ein Stufenplan legt fest, wie bei Verstößen gegen die Konsumverbote vorgegangen wird:

1. Erste Verwarnung: Persönliches Gespräch und schriftliche Ermahnung

2. Zweite Verwarnung: Temporärer Ausschluss von der Cannabisausgabe

3. Bei wiederholten Verstößen: Ausschluss aus dem Verein

• 4. Regelmäßige Kontrollen:

1. Der Vorstand führt in unregelmäßigen Abständen Kontrollen durch, um die Einhaltung der Konsumverbote zu überprüfen.

• 5. Kooperation mit lokalen Behörden:

1. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen wird eine Zusammenarbeit mit den zuständigen Ordnungsbehörden in Betracht gezogen.

• 6. Evaluation und Anpassung:

1. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst, um eine kontinuierliche Verbesserung der Einhaltung der Konsumverbote zu gewährleisten.

Durch diese umfassenden und ineinandergreifenden Maßnahmen stellen wir sicher, dass die Konsumverbote in unserer Anbauvereinigung klar kommuniziert, verstanden und eingehalten werden. Gleichzeitig schaffen wir ein Bewusstsein für die Wichtigkeit dieser Regeln zum Schutz aller Mitglieder und der Öffentlichkeit.

20. Erfolgt die Weitergabe von Cannabis nur in Reinform (Marihuana oder Haschisch)? Durch welche Maßnahmen wird dies sichergestellt?

Ja, die Weitergabe von Cannabis erfolgt in unserer Anbauvereinigung ausschließlich in Reinform als Marihuana (Blüten) oder Haschisch. Um dies sicherzustellen, haben wir folgende Maßnahmen implementiert:

• Strenge Produktkontrolle:
• Nur unverarbeitete Cannabisblüten und Haschisch werden zur Weitergabe zugelassen.
• Jedes Produkt wird vor der Weitergabe visuell überprüft.
• Transparente Kommunikation:
• Es wird regelmäßig betont, dass die Weitergabe von verarbeiteten Produkten wie Edibles strikt verboten ist.
• Mitglieder werden darüber informiert, dass nur unverarbeitetes Cannabis erhältlich ist.
• Deutlich sichtbare Aushänge in den Ausgabebereichen weisen auf diese Regelung hin.
• Dokumentation:
• Jede Weitergabe wird detailliert dokumentiert, einschließlich der Art des weitergegebenen Cannabis (Blüten oder Haschisch).
• Dies ermöglicht regelmäßige Überprüfungen und Audits.
• Strenge Lagerung und Inventarkontrolle:
• In unseren Lagerräumen befinden sich ausschließlich zugelassene Cannabisprodukte.
• Regelmäßige Inventurkontrollen stellen sicher, dass keine unerlaubten Produkte vorhanden sind.
• Nulltoleranzpolitik:
• Bei Verstößen gegen diese Regelung drohen ernsthafte Konsequenzen, bis hin zum Ausschluss aus der Anbauvereinigung.
• Aufklärung über Risiken:
• Wir informieren unsere Mitglieder aktiv über die potenziellen Risiken von verarbeiteten Cannabisprodukten wie Edibles, insbesondere hinsichtlich der schwerer einschätzbaren Dosierung und verzögerten Wirkung.

Durch diese umfassenden Maßnahmen stellen wir sicher, dass in unserer Anbauvereinigung ausschließlich Cannabis in seiner gesetzlich erlaubten Reinform als Blüten oder Haschisch weitergegeben wird. Verarbeitete Produkte wie Edibles sind strikt verboten und werden unter keinen Umständen angeboten oder weitergegeben.

21. Wie wird dem Verbot der gleichzeitigen Weitergabe von anderen Rauschmitteln (wie etwa Alkohol) Rechnung getragen?

Um dem Verbot der gleichzeitigen Weitergabe von anderen Rauschmitteln (wie etwa Alkohol) Rechnung zu tragen, setzt unsere Anbauvereinigung folgende Maßnahmen um:

• 1. Sensibilisierung des Personals:
• Alle Mitglieder, insbesondere jene an der Ausgabestelle, werden umfassend über das Verbot der gleichzeitigen Weitergabe anderer Rauschmittel geschult.
• Regelmäßige Auffrischungsschulungen stellen sicher, dass das Wissen aktuell bleibt.
• 2. Visuelle Hinweise:
• An der Weitergabestelle wird ein deutlich sichtbares Plakat angebracht, das auf das Verbot der gleichzeitigen Weitergabe anderer Rauschmittel hinweist.
• Zusätzliche Hinweisschilder werden an strategischen Punkten in den Räumlichkeiten platziert.
• 3. Informationsmaterialien:
• Informationsbroschüren, die die Regelungen und Gründe für das Verbot erklären, werden für Mitglieder bereitgestellt.
• 4. Klare Richtlinien und Prozesse:
• Es werden eindeutige interne Richtlinien entwickelt, die den Umgang mit dem Verbot regeln.
• Standardisierte Prozesse bei der Cannabisausgabe stellen sicher, dass keine anderen Rauschmittel gleichzeitig weitergegeben werden.
• 5. Kontrollen und Dokumentation:
• Regelmäßige interne Kontrollen überprüfen die Einhaltung des Verbots.
• Jede Weitergabe von Cannabis wird dokumentiert, um die ausschließliche Weitergabe von Cannabis nachweisen zu können.
• 6. Schulung zur Erkennung von Intoxikation:
• Mitglieder, die mit der Weitergabe betraut sind, werden geschult, Anzeichen von Alkohol- oder anderweitiger Intoxikation zu erkennen, um die Weitergabe von Cannabis an bereits berauschte Personen zu vermeiden.
• 7. Klare Kommunikation gegenüber Mitgliedern:
• Bei der Aufnahme neuer Mitglieder wird das Verbot der gleichzeitigen Weitergabe anderer Rauschmittel explizit kommuniziert.
• Regelmäßige Erinnerungen an diese Regel erfolgen über verschiedene Kommunikationskanäle (z.B. Newsletter, Aushänge).
• 8. Konsequenzen bei Verstößen:
• Es werden klare Konsequenzen für Mitglieder definiert, die gegen das Verbot verstoßen.

Durch diese umfassenden Maßnahmen stellen wir sicher, dass das Verbot der gleichzeitigen Weitergabe anderer Rauschmittel in unserer Anbauvereinigung strikt eingehalten wird und alle Beteiligten sich der Wichtigkeit dieser Regelung bewusst sind.

22. Welche Beratungsmöglichkeiten bietet der/die Präventionsbeauftragte an? Wie wird diese Person fortlaufend geschult? Wie ist sie erreichbar? Gibt es ggf. für (längere) Abwesenheiten eine Vertretung?

Die Anbauvereinigung hat ein umfassendes Konzept entwickelt, um die Erreichbarkeit und kontinuierliche Qualifizierung des/der Präventionsbeauftragten sicherzustellen:

• 1. Kontaktmöglichkeiten:
• Die Kontaktdaten des Präventionsbeauftragten werden allen Mitgliedern zur Verfügung gestellt.
• Ein vereinseigenes Handy wird dem Präventionsbeauftragten zur Verfügung gestellt, um eine direkte und vertrauliche Kommunikation zu ermöglichen.
• 2. Regelmäßige Sprechzeiten:
• Der Präventionsbeauftragte bietet wöchentliche Sprechzeiten an, zu denen Mitglieder ohne vorherige Anmeldung Beratung in Anspruch nehmen können.
• 3. Beratungsangebot:
• Persönliche Einzelberatungen zu Fragen des Cannabiskonsums und damit verbundenen Risiken
• Informationen zu Hilfsangeboten und Vermittlung an professionelle Beratungsstellen bei Bedarf
• Unterstützung bei der Entwicklung von Strategien für einen verantwortungsvollen Konsum
• 4. Fortbildung und Qualifizierung:
• Der Präventionsbeauftragte bildet sich kontinuierlich weiter, um stets auf dem aktuellen Stand der Präventionsarbeit zu bleiben.
• Eigenständige Fortbildung durch Fachliteratur, Webinare und den Besuch von relevanten Fachveranstaltungen
• Regelmäßiger Austausch mit anderen Präventionsbeauftragten und Fachstellen für Suchtprävention
• 5. Vertretungsregelung:
• Es ist geplant, weitere Personen als Präventionsbeauftragte schulen zu lassen, um eine Vertretung bei längeren Abwesenheiten zu gewährleisten.
• Bis diese Vertretung etabliert ist, wird in Abwesenheitszeiten auf alternative Ansprechpartner (z.B. lokale Suchtberatungsstellen) verwiesen.
• 6. Qualitätssicherung:
• Regelmäßige Evaluation des Beratungsangebots durch Feedback der Mitglieder

Durch diese Maßnahmen stellt die Anbauvereinigung sicher, dass der/die Präventionsbeauftragte gut erreichbar ist, kontinuierlich geschult wird und eine qualitativ hochwertige Beratung anbieten kann. Die geplante Ausbildung weiterer Präventionsbeauftragter wird zudem die Nachhaltigkeit und Kontinuität des Angebots gewährleisten.

23. Wird in ausreichender Weise mit örtlichen Suchtberatungsstellen kooperiert? Wie sind die Kooperationen ausgestaltet?

Wir planen mit folgenden Stellen zu kooperieren:

• Suchtberatung Potsdam-Mittelmark:
• Standort Bad Belzig: Puschkinstraße 7, 14806 Bad Belzig
• Standort Teltow: Potsdamer Straße 1, 14513 Teltow
• Diese Beratungsstelle ist für den gesamten Landkreis Potsdam-Mittelmark zuständig, einschließlich Kleinmachnow.
• Suchtberatung der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Potsdam:
• Standort: Gartenstraße 16, 14482 Potsdam
• Bietet Beratung und Behandlung für Menschen mit Suchtproblemen und deren Angehörige.
• Brandenburgische Landesstelle für Suchtfragen e.V.:
• Standort: Behlertstraße 3a, Haus H1, 14467 Potsdam
• Fungiert als Koordinierungsstelle und bietet Informationen über regionale Hilfsangebote.

24. Welche Maßnahmen werden ergriffen, wenn es Hinweise auf einen problematischen Cannabiskonsum eines Mitglieds gibt?

Bei Hinweisen auf problematischen Konsum wird sofort ein Gespräch mit dem betroffenen Mitglied und unserer Präventionsbeauftragten geführt und ggf. eine Vermittlung an eine Suchtberatungsstelle vorgenommen. Bei akuten oder übermäßigen Problemen wird dem Mitglied die Abgabe verweigert und erst mit Nachweis einer erfolgreichen Therapie und einer anschließenden Neubewertung der Situation wieder aufgenommen.

25. Wie wird der Meldeweg bei Verstößen von Mitgliedern gegen gesetzliche Vorgaben für den Gesundheits- und Jugendschutz eingehalten (z.B. unerlaubte Weitergabe zwischen Mitgliedern oder an Minderjährige, Verstoß gegen Weitergabemengen, Weitergabe von gestrecktem oder mit Tabak vermischtem Cannabis)?

Bei Verstößen von Mitgliedern gegen gesetzliche Vorgaben für den Gesundheits- und Jugendschutz wird in unserer Anbauvereinigung folgender Meldeweg eingehalten:

• Interne Meldung und Prüfung:
• Jeder Verdacht auf einen Verstoß wird umgehend dem Vorstand gemeldet.
• Der Vorstand prüft den Sachverhalt sorgfältig und dokumentiert alle Erkenntnisse.
• Vereinsinterne Konsequenzen:
• Bei bestätigtem Verstoß wird der Vorstand einen Ausschluss des betreffenden Mitglieds aus dem Verein aussprechen.
• Dies geschieht gemäß den in der Vereinssatzung festgelegten Verfahren.
• Meldung an zuständige Behörde:
• Der Vorfall wird unverzüglich an die zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet.
• Hierbei werden alle relevanten Informationen zum Verstoß und den ergriffenen Maßnahmen übermittelt.
• Strafanzeige:
• Bei schwerwiegenden Verstößen, insbesondere bei der Weitergabe von Cannabis an Minderjährige, wird zusätzlich Strafanzeige bei den Strafverfolgungsbehörden erstattet.
• Dokumentation und Nachverfolgung:
• Alle Schritte des Meldeprozesses werden sorgfältig dokumentiert.
• Der Vorstand stellt sicher, dass alle behördlichen Anfragen und Auflagen im Nachgang des Vorfalls erfüllt werden.
• Präventive Maßnahmen:
• Nach jedem Vorfall wird der Präventionsbeauftragte beauftragt, die bestehenden Schutzmaßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten.
• Schulung und Sensibilisierung:
• Alle Mitglieder werden regelmäßig über die Konsequenzen von Verstößen informiert und für die Wichtigkeit der Einhaltung der Gesundheits- und Jugendschutzbestimmungen sensibilisiert.

Durch diesen klar definierten Meldeweg stellen wir sicher, dass Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben zum Gesundheits- und Jugendschutz konsequent geahndet und gemeldet werden, um die Integrität unserer Anbauvereinigung zu wahren und unserer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden.