Jugend- und Gesundheitsschutz
Jugend- und Gesundheitsschutzkonzept
Kinder- und Jugendschutz hat für uns höchste Priorität. Unser Konzept nach §25 Abs. 5 und 6 KCanG fasst die wichtigsten Maßnahmen zusammen – von der Ausweiskontrolle über das Weitergabeverbot bis zur Suchtprävention.
- Zutritt und Mitgliedschaft erst ab 21 Jahren – mit verpflichtender Ausweiskontrolle und elektronischem Zugangssystem.
- Kein Verkauf, keine Werbung: Wir halten das Werbe- und Sponsoringverbot des KCanG strikt ein.
- Mindestabstand: Unsere Standorte halten den gesetzlichen 200-Meter-Abstand zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen ein.
- Gesicherte Flächen: Einbruchschutz, Alarmanlage, Videoüberwachung und blickdichte Anbauräume.
- Suchtprävention: Geschulte Präventionsbeauftragte und Zusammenarbeit mit Beratungsstellen.
