Jugend- und Gesundheitsschutz

Jugend- und Gesundheitsschutzkonzept

Kinder- und Jugendschutz hat für uns höchste Priorität. Unser Konzept nach §25 Abs. 5 und 6 KCanG fasst die wichtigsten Maßnahmen zusammen – von der Ausweiskontrolle über das Weitergabeverbot bis zur Suchtprävention.

  • Zutritt und Mitgliedschaft erst ab 21 Jahren – mit verpflichtender Ausweiskontrolle und elektronischem Zugangssystem.
  • Kein Verkauf, keine Werbung: Wir halten das Werbe- und Sponsoringverbot des KCanG strikt ein.
  • Mindestabstand: Unsere Standorte halten den gesetzlichen 200-Meter-Abstand zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen ein.
  • Gesicherte Flächen: Einbruchschutz, Alarmanlage, Videoüberwachung und blickdichte Anbauräume.
  • Suchtprävention: Geschulte Präventionsbeauftragte und Zusammenarbeit mit Beratungsstellen.