Unser Jugend- und Gesundheitsschutzkonzept gemäß § 23 Absatz 6 Konsumcannabisgesetz (KCanG)

a) Kinder- und Jugendschutz
1. Wie wird in der Anbauvereinigung (z.B. durch Beschilderung, im Mitgliedsantrag, in Broschüren etc.)
auf die Vorschriften des KCanG zum Kinder- und Jugendschutz hingewiesen (z.B. Zutritt ab 18 Jahren,
Erwerb, Besitz und Anbau unter 18 Jahren verboten, keine Weitergabe von Cannabis an Minderjährige
und Nicht-Mitglieder)?
2. Wie wird der Zutritt nur für Erwachsene ab 18 Jahren kontrolliert?
3. Wie wird überprüft, dass das allgemeine Werbe- und Sponsoringverbot für Cannabis und
Anbauvereinigungen (auch im Hinblick auf Social Media) eingehalten wird?
4. Ist bei der Auswahl der Standorte der Anbauvereinigung der Mindestabstand von 200 Metern zu
Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Kinderspielplätzen eingehalten worden?
5. Durch welche Schutzmaßnahmen sind die Immobilien und Anbauflächen der Anbauvereinigung vor
dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche sowie Dritter gesichert (z.B. einbruchsichere Türen und Fenster,
Umzäunungen von Anbauflächen, Alarmanlagen)? Durch welche Maßnahmen sind Anbauflächen und
Gewächshäuser gegen eine Einsicht von außen geschützt?
6. Wurde auf auffällige oder werbende Beschilderungen an Immobilien, Anbauflächen und
Gewächshäusern der Anbauvereinigung verzichtet?
7. Welche Maßnahmen/Konzepte gibt es in der Anbauvereinigung, anhand derer Mitglieder agieren,
wenn es Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wohls von Kindern und Jugendlichen gibt? Mit welchem
örtlichen Träger der Jugendhilfe besteht Kontakt und wird im Bedarfsfall kooperiert?
8. Durch welche Maßnahmen wird sichergestellt, dass keine Weitergabe von Cannabis an Kinder oder
Jugendliche erfolgt?
b) Gesundheitsschutz und Suchtprävention
9. Wie wird in der Anbauvereinigung sichergestellt, dass die besonderen Bestimmungen für
Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren (THC-Wert max. 10 %, Weitergabemenge max. 30 g/Monat)
beachtet werden?
10. Wie wird dokumentiert, dass die je Person vorgegebenen Weitergabemengen für Cannabis, Samen
und Stecklinge eingehalten werden? Wie werden die sonstigen Dokumentations- und
Mitteilungspflichten zu Anbau-, Transport- und Bestandsmengen in der Anbauvereinigung sowie
gegenüber den Behörden wahrgenommen (z.B. spezielle Software, Zuständigkeiten in der
Anbauvereinigung)? Ist sichergestellt, dass weitergegebenes Cannabis und Vermehrungsmaterial
zurückverfolgt werden kann?
11. Wie wird sichergestellt, dass die in der Erlaubnis festgelegten jährlichen Anbau- und
Weitergabemengen für die Deckung des Eigenbedarfs der Mitglieder eingehalten werden?
12. Durch welche Maßnahmen wird gewährleistet, dass keine Weitergabe von Cannabis an Nicht-
Mitglieder erfolgt?
14. Sind alle Verpackungen neutral gestaltet? Wird bei jeder Weitergabe ein Informationszettel mit
ausreichenden Hinweisen insbesondere zu gesundheitlichen Risiken, THC/CBD-Gehalt, Dosierung und
Anwendung ausgehändigt?
15. Wie wird die Einhaltung der Qualitätsvorschriften für den Anbau sichergestellt?
16. Mit welchen Maßnahmen wird sichergestellt, dass Beschäftigte und Dritte, die nicht mit dem Anbau
unmittelbar verbundene Tätigkeiten für die Anbauvereinigung wahrnehmen, die gesetzlichen Vorgaben
für den Gesundheits- und Jugendschutz einhalten?
17. Wie werden nicht weitergabefähiges Cannabis, Samen oder Stecklinge vernichtet (z.B. bei
Schimmelbefall, Pestizidrückständen)?
18. Wie werden die Informationen zu Beratungs- und Behandlungsstellen für Konsumierende (z. B. das
Informationsblatt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) angeboten/verbreitet? Werden
darüber hinaus weiterführende Informationen/Veranstaltungen/Gespräche zu Suchtprävention,
risikoreduziertem Konsum und Cannabiskonsum im Straßenverkehr angeboten?
19. Wie wird in der Anbauvereinigung auf die Konsumverbote aufmerksam gemacht? Welche
Maßnahmen werden ergriffen, wenn diese nicht eingehalten werden (z. B. bei unerlaubtem Konsum in
der Anbauvereinigung oder in Sichtweite)?
20. Erfolgt die Weitergabe von Cannabis nur in Reinform (Marihuana oder Haschisch)? Durch welche
Maßnahmen wird dies sichergestellt?
21. Wie wird dem Verbot der gleichzeitigen Weitergabe von anderen Rauschmitteln (wie etwa Alkohol)
Rechnung getragen?
22. Welche Beratungsmöglichkeiten bietet der/die Präventionsbeauftragte an? Wie wird diese Person
fortlaufend geschult? Wie ist sie erreichbar? Gibt es ggf. für (längere) Abwesenheiten eine Vertretung?
23. Wird in ausreichender Weise mit örtlichen Suchtberatungsstellen kooperiert? Wie sind die
Kooperationen ausgestaltet?
24. Welche Maßnahmen werden ergriffen, wenn es Hinweise auf einen problematischen Cannabiskonsum
eines Mitglieds gibt?
25. Wie wird der Meldeweg bei Verstößen von Mitgliedern gegen gesetzliche Vorgaben für den
Gesundheits- und Jugendschutz eingehalten (z.B. unerlaubte Weitergabe zwischen Mitgliedern oder an
Minderjährige, Verstoß gegen Weitergabemengen, Weitergabe von gestrecktem oder mit Tabak
vermischtem Cannabis)?

 

 

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner